AGB
1. Auftragsannahme:
Zwischen Foto-Firlé GmbH und dem Kunden kommt eine Vertrag über die digitale Entwicklung von Bilddateien zustande,
wenn Foto-Firlé GmbH ein entsprechenden Angebot des Kunden per e mail bestätigt oder sonst wie die Annahme des
Angebots des Kunden zum Abschluss eines solchen Vertrages zu erkennen gibt, z.B. durch die Lieferung der entwickelten
Bilder. Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Nach Erledigung des Auftrags und einer Reklamationsfrist von
3 Tagen werden die vom Kunden übermittelten Dateien gelöscht.
2. Urheberrechte:
Bei allen an Foto-Firlé GmbH übertragenen Arbeiten wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt.
Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber.
3. Haftung:
Der Kunde bestätigt, dass die Service-Nutzung auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt. Es wird
keine Garantie dafür übernommen, dass der Service frei von Fehlern oder Unterbrechungen ist. Es gibt
keine Gewähr bezüglich der Ergebnisse, die sich aus dem Service ergeben. Der Service ist verfügbar,
so wie er ist. Weder Foto-Firlé GmbH noch irgend jemand sonst, der mit dem Erstellen,
Produzieren oder Ausführen des Service, oder mit irgendwelchen Dienstleistungen befasst ist, die über den Service
zugänglich sind, kann haftbar gemacht werden für alle direkten, zufälligen, besonderen oder Folgeschäden, die aus
diesen Service-Bedingungen entstehen. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf
den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des Foto Firlé GmbH überlassenen Materials.
4. Dateigrössen:
Es werden nur Dateien im RGB Farbbereich akzeptiert.
5. Lieferbedingungen:
1. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht der Foto-Firlé
GmbH.
2. Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt. Foto Firlé GmbH strebt eine Lieferzeit von
48 Stunden an. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
3. Zu Teillieferungen ist Foto Firlé GmbH berechtigt.
6. Widerrufsrecht:
Foto-Firlé GmbH behält sich das Recht vor, Fotoaufträge zurückzunehmen, sofern dies durch den Kunden
entsprechend begründet wird. Der Warenwert werden dem Kunden dann in Bar erstattet. Ab einem Warenwert
von 40,00 EUR sowie bei berechtigten Reklamationen erstattet Foto Firlé GmbH dem Kunden die Versand- bzw.
Portokosten. Die durch den Kunden verauslagten Versand- bzw. Portokosten werden in diesem Fall dem
Kundenkonto bei Foto-Firlé GmbH gutgeschrieben oder, soweit er dies ausdrücklich wünscht, erstattet.
7. Gewährleistung:
Berechtigte Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Arbeiten unter Beifügung von Lieferschein / Rechnung gegenüber
Foto-Firlé GmbH angemeldet werden. Als berechtigte Mängel gelten technische Unzulänglichkeiten
die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Bei nicht offensichtlichen
Mängeln gilt, sofern der Kunde Unternehmer ist, eine Anzeigefrist von 12 Monaten ab Ablieferung
der Ware beim Kunden. Ist der Kunde Verbraucher, gilt für nicht offensichtliche Mängel eine Anzeigefrist
von 24 Monaten seit Ablieferung beim Kunden. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung in Höhe des Materialwerts der Vorlagen, sowie der Erstattung des Kaufpreises, abzüglich der
Porto- und Versandkosten.
8. Reklamationen:
Für Reklamationen gelten die gleichen Bestimmungen wie unter 7.
Gewährleistung. Es wird ausdrücklich keine Gewähr für übereinstimmende Farben der Bilder mit den Original
Dateien gewährleistet. Farbliche Differenzen werden von Foto-Firlé GmbH als Reklamation nicht anerkannt.
Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erkennt Foto-Firlé GmbH keine Reklamationen an,
welcher der Kunde aufgrund seiner geschmacklichen Auswahl getroffen hat.
9. Zahlungsbedingungen:
Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung aller Gebühren und Steuern, die durch die Service-Nutzung entstanden sind.
Alle Gebühren sind zu den Sätzen gültig, die zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung gelten. Die unter diesem Vertrag
angefallenen Gebühren können Gebühren enthalten, die sich auf den Service beziehen, aber auch Gebühren, die Waren
und Dienstleistungen Dritter betreffen, die durch den Service in Anspruch genommen worden sind. Kommt der Kunden
seiner Zahlungspflicht nicht nach, behalten wir uns vor
* den Kunden von der Nutzung des Service bis zum
Zahlungseingang zu sperren oder
* den Kunden von der Nutzung des Service dauerhaft auszuschließen.
10. Datenspeicherung:
Gemäß Â§ 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Â§ 33 Bundesdatenschutzgesetz
erarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollte der Kunde Änderungen,
Sperrungen oder Löschungen seiner Daten wünschen, hat er sich zu wenden an:
Foto-Firlé GmbH
Leipziger Strasse 18
60487 Frankfurt.
11. Allgemeine Copyright Informationen:
Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen
ihre Gültigkeit.
12. Bezug weiterer Informationen:
Der Kunde erklärt sich bereit, dass Foto-Firlé GmbH mittels der angegebenen
e mail-Adresse künftig allgemeine Informationen (sog. Newsletter) übersenden darf. Dieser Service ist weder mit Kosten,
noch mit einer weiteren Verpflichtung verbunden. Der Kunde kann die völlig unverbindlichen Informationen
jederzeit in seinem persönlichen Account abbestellen. Der Informationsinhalt und die Einbeziehung von
Kooperationspartnern ist der Redaktion von Foto-Firlé GmbH vorbehalten.
13. Sonstiges:
Ist oder wird
eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden
Teils der Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner,
anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der
unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck
gekommenen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den
Partnern nicht vorhergesehene Lücke aufweist.